AGB Österreich

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen(AT)

 

1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter der Verkäuferin nur Vollmacht haben, Verträge und sämtliche Bestimmungen/Nebenbestimmungen dieser Verträge schriftlich abzuschließen. Bei Abschluss mündlicher Vereinbarungen überschreitet der Vertreter des Verkäufers sohin seine Vollmacht.

2. Der Verkäufer nimmt also ausdrücklich zur Kenntnis, daß die Angestellten und Mitarbeiter des Verkäufers keine Vollmacht besitzen, mündliche Zusagen abzugeben, mündliche Vereinbarungen zu treffen und mündliche Erklärungen entgegenzunehmen.

3. Grundlage dieses Kaufvertrages sind die vom Käufer gelesenen und ausdrücklich zur Kenntnis genommenen weiteren Liefer- und Verkaufsbedingungen, die einen integrierten Bestandteil des Kaufvertrages bilden.

4. Der Käufer als Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass ihm gemäß der ihm ausgefolgten Widerrufsbelehrung, deren Erhalt er hiermit bestätigt, ein Recht zum Widerruf des Vertrages zusteht.

5. Der Käufer bestätigt, vom Verkäufer vor dem Vertragsabschluss über die wesentlichen Eigenschaften des Kaufgegenstandes/der Dienstleistung informiert worden zu sein.

 

 

Weitere Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen:

 

I. Übergabe bzw. Übernahme des Kaufgegenstandes, Lieferfristen:

1. Der Ort der Übergabe bzw. Übernahme des Kaufgegenstandes ist am Firmensitz des Verkäufers.

2. Der Käufer hat den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin an oben bezeichnetem Ort abzuholen.

3. Bei einer nicht termingerechten Abholung des Kaufgegenstandes ist der Verkäufer berechtigt eine ortsübliche Lagergebühr zu verrechnen.

4. Bei Vereinbarung der Zustellung der bestellten Ware „frei Haus", erfolgt diese ohne Einbringung, soweit es die Straßenverhältnisse für einen LKW mit 5 t Nutzlast erlauben.

5. Im Falle der Vereinbarung der Lieferung der bestellten Ware „auf Abruf" hat der Käufer den gewünschten Liefertermin dem Verkäufer schriftlich bekanntzugeben. Wird in einem solchen Fall der gewünschte ,Liefertermin nicht zeitgemäß vom Käufer bekanntgegeben, genügt, es für den Eintritt der Verzugsfolgen, dass der Käufer seine Lieferbereitschaft erklärt

6. Bei Nichteinhaltung des Lieferzeitpunktes durch den Verkäufer steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er diesen schriftlich, unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen, zur Lieferung auffordert.

 

II. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen:

1. Der Kaufpreis ist spätestens im Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes fällig.

2. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem vereinbarten Abruftermin ein bzw., für den Fall, dass ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde, mit dem Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft seitens des Verkäufers.

3. Soweit keine anderen, entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug in bar zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden 1% p.m. oder allfällige vom Verkäufer selbst bezahlte höhere Bankzinsen als Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit des Kaufpreises verrechnet. Der Käufer trägt sämtliche durch seinen Verzug entstehenden Kosten einschließlich Inkasso- und Anwaltskosten.

4. Eine Aufhebung der Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertrag durch Aufrechnung ist mit Ausnahme des Falles der Zahlungsunfähigkeit des Ver-käufers oder der Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag stehen und gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden sind, ausgeschlossen.

5. Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

 

III. Auflösung des Kaufvertrages bzw. Rücktritt vom Vertrag:

1. Erfüllt der Käufer seine vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag, unter Setzung von einer Nachfrist von 14 Tagen, zurückzutreten.

2 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und darauf begründendem Rücktritt des Verkäufers, sowie unbegründeten Rücktritt des Käufers vom Vertrag, ist der Verkäufer berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe von 30 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Weiters ist der Verkäufer berechtigt, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

3. Bei Ausübung seines gesetzlichen Widerrufsrechts trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung der Ware an den Verkäufer.

 

IV. Mängelrügen und Gewährleistung:

1. Dem Käufer steht für den Kaufgegenstand /die vereinbarte Dienstleistung ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu. Weiters eine allfällige Garantie des Herstellers des Kaufgegenstandes, die sich aus den dem Kaufgegenstand bei- gepackten Unterlagen ergibt. Für allfällige Mängelrügen des Käufers vereinbaren die Parteien die Schriftform.

2. Abweichungen von den in Prospekten angeführten Maßen, Gewichten und Ausführungen können, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, nicht beanstandet werden.

3. Von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages ohne angemessene Preisminderung kann sich der Verkäufer dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht oder aber im Fall der Preisminderung in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.

4. Für die ordnungsgemäße, technische einwandfreie und den gesetzlichen, insbesondere bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften, entsprechende Anschlussmöglichkeit ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.

 

V. Gerichtsstand:

Für alle aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten kann gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag Klage bei jedem sachlich zuständigen Gericht erheben, in dessen Sprengel der Käufer seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

 

Für Streitigkeiten mit anderen Kunden wird Wels als Gerichtsstand vereinbart.

AGB Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden in der Bundesrepublik Deutschland

 

1. Geltungsbereich

1.1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Der Einbeziehung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen; dieser Widerspruch gilt auch gegenüber etwaigen späteren Versuchen der Einbeziehung solcher Geschäftsbedingungen.

1.2. Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

 

2. Angebot

2.1. Unsere Angebote sind, falls nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, stets freibleibend und unverbindlich.

2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

 

3. Preise

3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Buchkirchen/Österreich. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

 

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten; gleiches gilt bei unrichtiger und/oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die

Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Käufer von der Verzögerung bzw. endgültigen Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und im Rücktrittsfalle erbrachte Leistungen des Käufers unverzüglich erstatten.

4.2. Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.

 

5. Versand und Gefahrübergang

5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.

5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.

5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Bei Kaufverträgen beträgt unsere Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Ablieferung. Bei Werkverträgen beträgt unsere Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme.

6.2.1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

6.2.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

6.2.3. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung entgegen dem Vorschlag zu 6.2.2. Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

6.3.1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Entdeckung, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristsetzung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.3.2. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor. Der Kunde besitzt die Ware aufgrund unentgeltlichen Verwahrungsvertrages.

7.2. Verarbeitung oder Umgestaltung tätigt der Kunde für uns als Hersteller/Distributor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen

sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.

7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Anfallende Kosten trägt der Käufer.

7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht

das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

 

8. Zahlung

8.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

8.2. Gerät der Käufer in Verzug so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % (bei Unternehmern: 8 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.

8.3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigung des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

8.4. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

9. Schutz- und Urheberrechte

9.1. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.

9.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

9.3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz

bestimmt und zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unserer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

 

10. Kundendaten

Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.

 

11. Export

Der Export unserer Ware in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

 

12. Grenzen der Haftungsbeschränkungen

12.1. Sämtliche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Sie gelten auch nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Des Weiteren gelten sie nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

12.2. Die Verjährungseinschränkungen des Kunden wegen eines Mangels hinsichtlich Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten nicht, wenn uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

13. Schlussbestimmungen (Rechtswahl, Fernabsatzverträge, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit)

13.1. Es gilt, auch für außervertragliche Rechtsgrundlagen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

13.2. Wir schließen mangels eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems keine Fernabsatzverträge ab.

13.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für entsprechende außervertragliche Rechtsgrundlagen, München. Dies gilt auch für das Mahn-, Wechsel- und Scheckverfahren.

13.4. Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder undurchführbar, werden die Parteien diese durch dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung(en) möglichst nahekommende rechtswirksame/durchführbare Bestimmung(en) ersetzen. Ist eine solche Ersetzung nicht möglich, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.